CONEL CLEAR Enthärtungsanlagen jetzt BEG gefördert
CONEL CLEAR Enthärtungsanlagen jetzt BEG gefördert
BIS ZU 40 % FÖRDERUNG FÜR DIE WASSERAUFBEREITUNG SICHERN
WAS IST DIE VORAUSSETZUNG FÜR EINE FÖRDERUNG?
Die Installation eines neuen Wärmeerzeugers (BEG EM 5.3) oder der Einsatz von Heizungsumwälzpumpen und Warmwasser-Zirkulationspumpen in Verbindung mit dem hydraulischen Abgleich (BEG EM 5.4).
WELCHE KOSTEN DER MASSNAHME WERDEN GEFÖRDERT?
Die vom Antragsteller für die energetische Maßnahme tatsächlich zu tragenden Bruttokosten (inkl. MwSt.), inkl. aller erforderlichen Umfeldmaßnahmen (Nebenkosten). Informationen dazu unter: www.bafa.de.
WAS BEDEUTET DAS FÜR DEN BEREICH DER ENTHÄRTUNGSANLAGEN?
Sie möchten etwa im Zuge der Heizungssanierung auch eine Enthärtungsanlag einbauen. Dann können Sie von Förderungen profitieren. ZUR ERKLÄRUNG: Der Wärmepumpen-Bonus beträgt maximal 5 %, auch wenn gleichzeitig die Anforderungen an die Wärmequelle und an das Kältemittel erfüllt werden.
WANN EIGNET SICH DER EINBAU EINER ENTHÄRTUNGSANLAGE?
Liegt die Härte des Trinkwassers bei über 3,5 mmol/l, sollte eine Enthärtung geprüft werden. Liegt die Härte dagegen unter 2,0 mmol/l, ist eine Enthärtung im Allgemeinen nicht sinnvoll. Die Rechenformel: 0,178mmol/l = 1°dH.
BEISPIEL EINFAMILIENHAUS:
Wasserhärte 20°dH im Eingang
Wasserverbrauch ca. 150 m3 im Jahr
Kalkmenge pro Jahr 53,70 KG
Informationen zu den Änderungen der systemischen Maßnahmen BEG WG/NWG finden Sie unter: www.energiewechsel.de
oder www.kfw.de.
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