Förderprogramm 2024 zum Heizungsaustausch veröffentlicht!
Freie Fahrt für Förderungen: Am 29. Dezember 2023 ist die reformierte Förderrichtlinie "Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)" im Bundesanzeiger veröffentiicht worden. Damit steht die neue Förderung für den Heizungsaustausch zum Inkrafttreten des novellierten Gebäudeenergiegesetzes seit Jahresbeginn zur Verfügung.
Die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude unterstützt den Austausch alter Heizungsanlagen durch Anlagen auf Basis erneuerbarer Energien mit einem Investitionszuschuss von bis zu 55% und einkommensabhängig gar bis zu 70%. Ein Signal: Der Eigenanteil für die Anschaffung einer zukunftsfähigen Heizung kann durch die Förderung günstiger sein als die Erneuerung einer Gas- oder Ölheizung.
Auch Vermieter und die Wohnungswirtschaft profitieren: Sie erhalten die Grundförderung mit einem Investitionszuschuss von 30%. Gefördert werden darüber hinaus weitere Effizienzmaßnahmen am Gebäude, beispielsweise Maßnahmen zur Dämmung oder ein Fenstertausch.
5% Zusatz-Bonus für Wärmepumpen
Der Antrag auf eine Grundförderung als Investitionszuschuss von 30% steht wie bisher allen privaten Hauseigentümern, Vermietern, Unternehmen, gemeinnützigen Organisationen, Kommunen sowie ausführenden Unternehmen offen. Für Wärmepumpen, die als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser nutzen oder ein natürliches Kältemittel einsetzen, steht ein Effizienz-Bonus von zusätzlich 5% zur Verfügung.
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